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BMF - IV C 1 - S 2406/10/10001: 002 BStBl 2015 I S. 253

BMF-Schreiben zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG ab dem Jahr 2015; Ley 26/2014, veröffentlicht am in Boletín Oficial del Estado

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer ab dem Folgendes:

Mit Gesetz 26/2014 vom , veröffentlicht im Gesetzblatt vom (Ley 26/2014), hat das Königreich Spanien die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer bezogen auf Ausschüttungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 Euro mit Wirkung zum aufgehoben.

Ab dem kann die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden; § 43a Absatz 3 EStG. Anzurechnen ist dabei nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer (§ 32d Absatz 4 und 5 EStG). Die Änderung wird durch eine Ergänzung der DBA-Quellensteuerübersicht vom berücksichtigt.

Das (BStBl 2011 I S. 854) ist nur noch für Kapitalerträge, die bis zum zufließen, anzuwenden.

Randziffer 207a des (BStBl 2012 I S. 953) wird wie folgt gefasst:

Anrechnung ausländischer Steuer bei einem Erstattungsanspr...

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