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BAG Urteil v. - 5 AZR 8/13

Gesetze: § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 97 Abs 5 S 1 ArbGG, § 97 Abs 5 S 2 ArbGG, § 2 Abs 1 RsprEinhG

Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung - Zumutbarkeit der Klageerhebung

Leitsatz

Die Tarifunfähigkeit einer Vereinigung (hier: der CGZP) ist keine Tatsache, deren "Unkenntnis" den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt hindern könnte, sondern eine im Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 97 ArbGG von den Gerichten für Arbeitssachen vorzunehmende rechtliche Bewertung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 14
NJW 2015 S. 36 Nr. 25
CAAAE-87465

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