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BGH Beschluss v. - V ZB 75/13

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 85 Abs 2 ZPO, § 139 Abs 1 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Spracherkennungssoftware als Wiedereinsetzungsgrund

Fundstelle(n):
NJW-RR 2015 S. 1196 Nr. 19
DAAAE-87495

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