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BGH Urteil v. - IX ZR 172/14

Gesetze: § 94 Abs 1 S 1 ZVG

Anordnung der gerichtlichen Verwaltung für ein zwangsversteigertes Grundstück: Zahlungsschuldner für die Verwaltervergütung

Leitsatz

Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks bis zur Zahlung des Meistgebots durch den Ersteher auf Antrag eines Gläubigers die gerichtliche Verwaltung angeordnet, steht dem Verwalter ein Vergütungsanspruch nur gegen den Ersteher und nicht auch gegen den antragstellenden Gläubiger zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 8 Nr. 15
NJW-RR 2015 S. 629 Nr. 10
WM 2015 S. 684 Nr. 14
ZIP 2015 S. 894 Nr. 18
XAAAE-87513

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