Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus mehreren, unabhängigen und selbstständig tragenden Erwägungen
Leitsatz
1. Die Berufungsbegründung muss eine aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.
2. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 897 Nr. 16 NJW 2015 S. 8 Nr. 15 NJW-RR 2015 S. 757 Nr. 12 FAAAE-87519