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BVerwG Beschluss v. - 2 B 6/15

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 11 MRK, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Streikverbot für Beamte; Anforderung an die Grundsatzfragen-Revision

Leitsatz

Das Streikverbot für Beamte ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i. S. d. Art. 33 Abs. 5 GG. Den Vorgaben des Art. 11 EMRK kann nicht durch eine konventionskonforme Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG, sondern nur durch den Gesetzgeber Rechnung getragen werden (wie 2 C 1.13 - BVerwGE 149, 117).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2015:260215B2B6.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 10 Nr. 16
KAAAE-87620

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