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FG München Urteil v. - 7 K 1802/12

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 S. 1

Gewinnerzielungsabsicht bei Vertriebstätigkeit

Leitsatz

1. Nach der Struktur des Betriebs war es von Anfang an ausgeschlossen, dass dieser auf lange Sicht betrachtet einen Totalgewinn erzielen kann.

2. Mangels Steigerung der Betriebseinnahmen und geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten war es nach der Art der Betriebsführung des Unternehmens nicht abzusehen, dass überhaupt Gewinne, geschweige denn dauerhafte, erwirtschaftet werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAE-87846

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