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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 4 K 4145/13

Gesetze: AO § 237, AO § 238 Abs. 1 S. 1, GVG § 198, FGO § 46 Abs. 1 S. 2, GG Art. 19 Abs. 4, EMRK Art. 6 Abs. 1

Rechtswidrigkeit des Bescheids über Aussetzungszinsen wegen überlanger Dauer des Verwaltungsverfahrens

Leitsatz

1. Wird die Rechtswidrigkeit eines Bescheids über Aussetzungszinsen wegen überlanger Dauer des Verwaltungsverfahrens unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 EMRK i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG geltend gemacht, müssen sich die Kläger zurechnen lassen, dass sie nicht bereits nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist eine Untätigkeitsklage erhoben haben (so zutreffend ).

2. Die Höhe der Verzinsung mit einem Zinssatz von 6 v.H. p.a. gem. § 238 Abs. 1 S. 1 AO unterliegt auch bei längerer Aussetzungsdauer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
KAAAE-87860

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