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BAG Urteil v. - 4 AZR 761/12

Gesetze: § 164 Abs 1 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 265 ZPO, § 325 Abs 1 ZPO, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG

Ablösung verbandstariflicher Regelungen

Leitsatz

Die Ablösung tariflicher Regelungen durch einen anderen Tarifvertrag setzt voraus, dass die aufeinanderfolgenden Tarifvereinbarungen von denselben Tarifvertragsparteien geschlossen werden. Schließt ein an einen Verbandstarifvertrag kraft Mitgliedschaft gebundener Arbeitgeber mit der Gewerkschaft, die diesen Tarifvertrag vereinbart hat, einen Haustarifvertrag, findet auch hinsichtlich übereinstimmender Regelungsbereiche keine Ablösung statt, sondern es kann lediglich eine Tarifkonkurrenz eintreten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 15
NJW 2015 S. 8 Nr. 17
DAAAE-87913

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