Beurteilung der Widerruflichkeit eines erteilten Verfahrenspatents im Schadensersatzprozess gegen den Patentanwalt: Prüfung hinreichender Offenbarung und Ausführbarkeit einer Erfindung - Stabilisierung der Wasserqualität
Leitsatz
Stabilisierung der Wasserqualität
1. Ob eine Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist ebenso eine Rechtsfrage wie die Frage, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt.
2. Die Ausführbarkeit der in einem Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre darf nicht mit der Erreichbarkeit derjenigen Vorteile gleichgesetzt werden, die der Erfindung in der Beschreibung zugeschrieben werden.