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BGH Urteil v. - IX ZR 164/14

Gesetze: § 55 Abs 1 Nr 3 InsO, § 63 Abs 1 S 2 InsO, § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 1 Abs 2 Nr 4 S 1 InsVV, § 58 Abs 1 GKG

Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des Bereicherungsanspruchs nach einer irrtümlichen Geldüberweisung auf ein Schuldnerkonto nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz

1. Wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer Namensverwechslung irrtümlich eine Überweisung auf ein Konto des Schuldners erbracht, mindert sich der Bereicherungsanspruch in Höhe der durch die Zahlung zum Nachteil der Masse verursachten Kosten.

2. Der durch eine irrtümliche Überweisung erlangte Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen seine Bank erhöht die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 1035 Nr. 18
DB 2015 S. 6 Nr. 15
DStR 2015 S. 13 Nr. 18
DStR 2015 S. 1512 Nr. 27
NJW 2015 S. 8 Nr. 16
NJW-RR 2015 S. 677 Nr. 11
WM 2015 S. 733 Nr. 15
ZIP 2015 S. 27 Nr. 14
ZIP 2015 S. 738 Nr. 15
TAAAE-87951

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