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BFH Beschluss v. - VIII B 112/13

Gesetze: AO § 171 Abs. 4 Satz 2, AO § 171 Abs. 5, AO § 233a, AO § 235, AO § 193, AO § 227, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, EMRK Art. 6 Abs. 1

Steuerfestsetzung bei einer mehr als zehnjährigen Unterbrechung einer Außenprüfung; unverhältnismäßig hohen Nachzahlungszinsen aufgrund einer außergewöhnlich langen Bearbeitungszeit ist durch Billigkeitsmaßnahmen Rechnung zu tragen; Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention für steuerrechtliche Verfahren nicht anwendbar

Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 265 Nr. 9
BFH/NV 2015 S. 800 Nr. 6
HAAAE-87994

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