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BGH Urteil v. - 2 StR 109/14

Gesetze: § 29 Abs 1 S 1 Nr 7 BtMG, § 263 Abs 1 StGB

Strafbarkeit eines Apothekers wegen Betruges und unerlaubter Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel: Täuschungshandlung durch Abrechnung gefälschter oder angekaufter Rezepte ohne Arzneimittelabgabe gegenüber den Krankenkassen; Abgabe von Rohypnol ohne entsprechende Rezepte an Nichtberechtigte; Irrtumserregung bei standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2202 Nr. 30
wistra 2015 S. 231 Nr. 6
MAAAE-88195

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