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BSG Urteil v. - B 4 AS 12/14 R

Gesetze: § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 1629a Abs 1 S 1 Halbs 1 BGB vom , § 38 S 1 SGB 2

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft - Zurechnung von Vertreterverschulden - Haftungsbeschränkung zugunsten minderjähriger Kinder - Erlass von Erstattungsbescheiden nach Eintritt der Volljährigkeit

Leitsatz

Die Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach dem BGB gilt bei der Erstattung von SGB 2-Leistungen auch für einen nach Eintritt der Volljährigkeit des Leistungsempfängers erlassenen Bescheid, wenn die für die Verbindlichkeit kausale Handlung des gesetzlichen Vertreters sowie der SGB 2-Leistungsbezug in die Phase der Minderjährigkeit fallen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:181114UB4AS1214R0

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 10 Nr. 34
RAAAE-88244

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