Gesetze: § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 1629a Abs 1 S 1 Halbs 1 BGB vom , § 38 S 1 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft - Zurechnung von Vertreterverschulden - Haftungsbeschränkung zugunsten minderjähriger Kinder - Erlass von Erstattungsbescheiden nach Eintritt der Volljährigkeit
Leitsatz
Die Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach dem BGB gilt bei der Erstattung von SGB 2-Leistungen auch für einen nach Eintritt der Volljährigkeit des Leistungsempfängers erlassenen Bescheid, wenn die für die Verbindlichkeit kausale Handlung des gesetzlichen Vertreters sowie der SGB 2-Leistungsbezug in die Phase der Minderjährigkeit fallen.