Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip bei Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft durch Sanktion - Anrechnung vorhandenen Einkommens auf den ungedeckten Unterkunftskostenanteil - verfassungskonforme Auslegung
Leitsatz
Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip wegen einer Sanktion gegenüber einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist nur insoweit gerechtfertigt, als dieses Mitglied über kein Einkommen oder Vermögen verfügt, um seinen Kopfteil oder Teile davon zu bezahlen.