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BVerwG Urteil v. - 2 C 47/13

Tatbestand

Der Kläger beansprucht eine Besoldung nach der höchsten Stufe seiner jeweiligen Besoldungsgruppe, weil er meint, die besoldungsrechtliche Ersteinstufung nach dem Lebensalter benachteilige ihn wegen seines Lebensalters.

Fundstelle(n):
PAAAE-88288

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