Voraussetzung für die Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist gegenüber einem Haftungsschuldner
Leitsatz
1. Die Festsetzungsfrist für eine Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners beginnt, wenn der haftungsbegründende Pflichtenverstoß darin begründet ist, dass eine Steueranmeldung (Entrichtungssteuer) nicht abgegeben wurde, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steueranmeldung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist. 2. Auch bei einer Abzugsteuer steht eine Steuerfestsetzung unter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen der Abgabe einer die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO beendenden Steueranmeldung nicht gleich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2015 S. 204 Nr. 7 BFH/NV 2015 S. 797 Nr. 6 HFR 2015 S. 536 Nr. 6 LAAAE-88366