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BAG Urteil v. - 9 AZR 915/13

Gesetze: § 311a BGB, § 106 GewO, § 8 Abs 4 TzBfG, § 11 Abs 1 TVöD-B

Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

Tatbestand

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, ihre regelmäßige Arbeitszeit zu verringern und die reduzierte Arbeitszeit so zu verteilen, dass sie außerhalb von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ausschließlich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu arbeiten hat.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1524 Nr. 25
NJW 2015 S. 8 Nr. 27
SAAAE-88611

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