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BGH Urteil v. - V ZR 36/14

Gesetze: § 242 BGB, § 1023 Abs 1 BGB, § 1090 Abs 2 BGB

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Anspruch auf Verlegung der Ausübung eines Geh- und Fahrrechts auf einen anderen Grundstücksteil

Leitsatz

Eine entsprechende Anwendung von § 1023 BGB auf den Dienstbarkeitsberechtigten scheidet aus, wenn die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit gemacht worden ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 1750 Nr. 24
WM 2015 S. 1430 Nr. 30
VAAAE-88623

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