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BSG Urteil v. - B 4 AS 9/14 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 10 WoFG

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Wohnflächengrenze - Angemessenheitsprüfung für die Heizkosten bei nicht aufgeschlüsselter Vorauszahlung eines Gesamtbetrages für Betriebs- und Heizkosten

Leitsatz

Ein Grundsicherungsträger kann im Rahmen seiner "Methodenfreiheit" ein Konzept zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete unter Einbeziehung von Angebots- und Nachfrageseite wählen, wenn die für schlüssige Konzepte aufgestellten und entwicklungsoffenen Grundsätze eingehalten werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:181114UB4AS914R0

Fundstelle(n):
MAAAE-88652

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