Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Wohnflächengrenze - Angemessenheitsprüfung für die Heizkosten bei nicht aufgeschlüsselter Vorauszahlung eines Gesamtbetrages für Betriebs- und Heizkosten
Leitsatz
Ein Grundsicherungsträger kann im Rahmen seiner "Methodenfreiheit" ein Konzept zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete unter Einbeziehung von Angebots- und Nachfrageseite wählen, wenn die für schlüssige Konzepte aufgestellten und entwicklungsoffenen Grundsätze eingehalten werden.