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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 R 2666/13

Gesetze: SGB 10 § 33 Abs. 3 S 1; SGG § 85 Abs. 3 S 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die formelle Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheides setzt nicht voraus, dass dieser von den an der Entscheidung über den Widerspruch beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAE-88722

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