Keine Anschaffung i.S. des § 23 EStG bei Erwerb durch Erbschaft; zwangsweise Betriebsaufgabe durch Einräumung eines Erbbaurechts an einem Grundstück
Leitsatz
1. Führen die Vereinbarungen in einem Erbbaurechtsvertrag zu einer grundlegenden Umgestaltung der wesentlichen Betriebsgrundlagen eines vorübergehend eingestellten Gewerbebetriebs, so dass dieser in der bisherigen Form nicht mehr aufgenommen und fortgeführt werden kann, kommt es mit Abschluss des Vertrags zu einer Zwangsbetriebsaufgabe. 2. Waren die Vereinbarungen - trotz Einräumung eines Rücktrittsrechts - ersichtlich nicht von vorneherein auf ein Scheitern ausgelegt, ist für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe das Vertragskonzept und nicht dessen spätere Durchführung zugrunde zu legen. 3. Der Erwerb durch Erbschaft ist keine Anschaffung i.S. des § 23 EStG.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 827 Nr. 6 EStB 2015 S. 203 Nr. 6 FR 2015 S. 614 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2015 S. 1523 StBW 2015 S. 446 Nr. 12 StBW 2015 S. 491 Nr. 13 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2015 S. 393 DAAAE-88749