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Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsoring;
Überlassung
von Werbemobilen
I. Sponsoring
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Zahlungen im Rahmen des Sponsorings sind Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Zahlungsempfängers an den Sponsor, wenn nach dem jeweiligen Sponsoring-Vertrag konkrete Leistungen (z. B. Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigen, Vorhalten von Werbedrucken, Lautsprecherdurchsagen, Überlassung von Eintrittskarten usw.) vereinbart sind. Derartige Werbeleistungen erbringt die steuerbegünstigte Körperschaft im Rahmen eines (steuerpflichtigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Sie unterliegen folglich dem allgemeinen Steuersatz.
Hinsichtlich der Überlassung von sog. VIP-Logen weise ich auf das hin.
In den Fällen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und/oder kirchlicher Zwec...