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BFH Beschluss v. - XI B 11/14

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Mutter des im Jahr 1991 geborenen Sohnes Z, der im Jahr 2010 zum Zimmerer ausgebildet wurde. Sie bezog für Z zunächst Kindergeld für Januar bis Dezember 2010 (Streitzeitraum).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 851 Nr. 6
PAAAE-89033

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