Anspruch auf Kindergeld für ein mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes
Leitsatz
1. Zu den in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG genannten Bezügen gehören Geldzuflüsse und Naturalleistungen, die bei der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung nicht erfasst werden, somit auch die Unterhaltsleistungen des Kindsvaters an die Kindsmutter, für die Kindergeld beansprucht wird. Wegen des auch für Bezüge geltenden Zuflussprinzips führt ein Unterhaltsanspruch - auf den der Unterhaltsberechtigte nicht i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG ganz oder teilweise verzichtet hat - nur dann zu Bezügen, wenn er tatsächlich erfüllt wird. 2. Leben unverheiratete Eltern mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, ist im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang gegenüber dem betreuenden Elternteil oder durch einen Dritten Naturalleistungen erbracht wurden. Diese Leistungen können auch in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltsverordnung geschätzt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 836 Nr. 6 BFH/PR 2013 S. 7 Nr. 12 JAAAE-89035