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BFH Urteil v. - VII R 28/14

Gesetze: AO § 251 Abs. 2, AO § 226, AO § 218 Abs. 2, InsO § 35, InsO § 38, InsO § 55, InsO § 96 Abs. 1, EStG § 36 Abs. 2, EStG § 36 Abs. 4, EStG § 37 Abs. 1

Anrechnung von an das Finanzamt geleisteter Zahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Insolvenzforderungen des Finanzamts (inhaltsgleich mit )

Leitsatz

1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das Finanzamt (FA) entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören. In Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen Überschusses entsteht ein Erstattungsanspruch zugunsten der Masse gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG.
2. Einer Aufrechnung gegen diesen Erstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen des FA steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.
3. Auch wenn weiterhin eine einheitliche Jahressteuerschuld besteht, ist die Trennung der insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche zu beachten.
Vergleichbar .

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAE-89041

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