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BFH Urteil v. - IX R 8/14

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3 Satz 3, EStG § 22 Nr. 3 Satz 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14

Keine Verrechnung von Werbungskostenüberschüssen aus Optionsgeschäften mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten

Leitsatz

Verluste aus Stillhaltergeschäften i.S. des § 22 Nr. 3 EStG können nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Gegen die Beschränkung des Verlustausgleichs gemäß § 22 Nr. 3 Sätze 3, 4 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 830 Nr. 6
OAAAE-89042

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