Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten Schweizer Aktiengesellschaft: Prüfung der örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts in der Berufungs- bzw. Revisionsinstanz; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen sittenwidriger Schädigung bei Wertlosigkeit der verkauften Aktien
Leitsatz
1. § 513 Abs. 2 ZPO und § 545 Abs. 2 ZPO finden Anwendung, wenn die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts nicht von denselben Voraussetzungen abhängt, die für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte maßgebend sind.
2. Zu den Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB wegen der Ausgabe völlig wertloser Aktien.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2015 S. 390 Nr. 11 BB 2015 S. 1361 Nr. 23 DB 2015 S. 1160 Nr. 20 NJW-RR 2015 S. 941 Nr. 15 RIW 2015 S. 374 Nr. 6 WM 2015 S. 819 Nr. 17 ZIP 2015 S. 879 Nr. 18 OAAAE-89068