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BGH Urteil v. - VII ZR 92/14

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 6 Abs 2 AGBG, § 9 Abs 1 AGBG, Art 229 § 5 S 1 BGBEG

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines vom Besteller gestellten Bauvertrages: Unwirksamkeit einer Rückgewährklausel betreffend eine vom Unternehmer zu stellende Gewährleistungsbürgschaft; Freigabepflicht des Bestellers

Leitsatz

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers eines Bauvertrages enthaltene Klausel über eine Gewährleistungsbürgschaft "Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können" benachteiligt den Unternehmer unangemessen und ist daher unwirksam.

2. Bei Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit für die vertragsgemäße und mängelfreie Ausführung der Leistungen hat der Besteller regelmäßig nach Ablauf der vereinbarten Frist eine Bürgschaft insoweit freizugeben, als zu diesem Zeitpunkt keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1089 Nr. 19
DB 2015 S. 6 Nr. 18
DNotZ 2015 S. 598 Nr. 8
IBR 2015 S. 307 Nr. 6
IBR 2015 S. 308 Nr. 6
NJW 2015 S. 1952 Nr. 27
NJW 2015 S. 1952 Nr. 27
NJW 2015 S. 8 Nr. 20
WM 2015 S. 867 Nr. 18
ZIP 2015 S. 1026 Nr. 21
ZIP 2015 S. 33 Nr. 17
VAAAE-89096

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