Gesetze: § 335 Abs 1 S 2 SGB 3 vom , § 335 Abs 2 S 1 SGB 3 vom , § 5 Abs 1 Nr 2 SGB 5, § 251 Abs 5 S 1 SGB 5 vom , § 251 Abs 5 S 2 SGB 5 vom , § 31 SGB 10, § 107 SGB 10
Bundesagentur für Arbeit - Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung durch Rentenversicherungsträger bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung und Rückzahlung des Arbeitslosengeldes wegen Rentengewährung
Leitsatz
Zahlte die Bundesagentur für Arbeit für einen Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und wurde die Leistungsbewilligung wegen dann gewährter Rente rückwirkend aufgehoben und das Arbeitslosengeld zurückgezahlt, kann sie diese Beiträge nicht von der Krankenkasse, sondern allenfalls vom Rentenversicherungsträger ersetzt verlangen.