Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2, § 11 Abs 2 S 2 SGB 2, § 6 Abs 1 Nr 1 AlgIIV 2008, § 43 S 1 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zufluss von Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld - Absetzung des Grundfreibetrags für erwerbstätige Hilfebedürftige nur vom Erwerbseinkommen - Sperrwirkung - Unzulässigkeit der Aufrechnung mangels Veranlassung der Erstattungsforderung
Tatbestand
Umstritten ist ein Bescheid des Beklagten, mit dem dieser eine Leistungsbewilligung in Höhe von 258,50 Euro aufgehoben und diesen Betrag zurückgefordert sowie die Aufrechnung in Höhe von 50 Euro monatlich mit laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verfügt hat.