Flughafen Köln/Bonn; unterbliebene UVP-Vorprüfung als Fehler einer Unterbleibensentscheidung; Nutzungsuntersagung ist regelmäßige Folge bis zur luftverkehrsrechtlichen Zulassung
2. Auch in der Fassung durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom (BGBl. I S. 2833) erfasst § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 LuftVG Drittbelange, die in mehr als unerheblicher, mithin abwägungsrelevanter Weise berührt werden.
3. Ist die Klage eines Nachbarn gegen eine Unterbleibensentscheidung für die Änderung eines Flughafens wegen einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung erfolgreich, so kann er regelmäßig auch eine Untersagung der formell illegalen Nutzung bis zu deren luftverkehrsrechtlicher Zulassung beanspruchen.