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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 257/12

Gesetze: SGB X § 45; SGB X § 49; SGG § 87; SGG § 66

Streitig ist, ob die Beigeladene zu 1) in ihrer Tätigkeit für die Beigeladene zu 2) seit dem 1. April 2009 der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt.

Fundstelle(n):
VAAAE-89258

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