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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 73/13

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt war, für das Quartal I/2010 unter Berufung auf § 17 Abs. 1 Satz 5 Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKV-Z) einen Betrag von 5.322,67 EUR endgültig einzubehalten.

Fundstelle(n):
IAAAE-89284

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