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LSG Sachsen Urteil v. - 5 RS 615/11

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Beim VEB Blitzschutzanlagenbau Arnsdorf handelte es sich weder um einen Massenproduktionsbetrieb im Bereich Industrie oder Bauwesen, noch um einen gleichgestellten Betrieb.

Fundstelle(n):
KAAAE-89308

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