Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Nordrhein-Westfalen - Kurzinfo Einheitsbewertung 1/2015

Wertminderung aufgrund von Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen

Abschlag nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 BewG bzw. § 88 Abs. 1 BewG

In letzter Zeit gehen in den Finanzämtern vermehrt Anträge auf Fortschreibung der Einheitswerte wegen Beeinträchtigungen durch benachbarte Windkraftanlagen ein.

Vorgetragen werden in der Regel unmittelbare Beeinträchtigungen durch Lärm und/oder (periodischen) Schattenwurf. In Einzelfällen wird auch mit mittelbaren Einwirkungen (z. B. Wertverlust der Grundstücke) argumentiert. Die Bearbeitung dieser Anträge kann nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

Bei bebauten Grundstücken kommt im Ertragswertverfahren eine Wertminderung nur in Betracht, soweit die Einwirkungen der Windkraftanlagen bei der Ermittlung der Jahresrohmiete zum unberücksichtigt geblieben sind und zu einer ungewöhnlich starken Beeinträchtigung des Grundstücks führen (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 BewG). Dabei ist auf objektive Gesichtspunkte abzustellen. Persönliche Empfindungen der betroffenen Eigentümer sind kein Kriterium für einen Abschlag.

Der grundsätzlich bejaht, dass von Windkraftanlagen ausgehende Immissionen eine Ermäßigung des Einheitswertes rechtfertigen können. Allerdings sind immer die Umstände im Einzelfall zu prüfen. Pauschale Abschläge (z. B. in...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank