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FG Köln Urteil v. - 2 K 3741/12 EFG 2015 S. 1145 Nr. 13

Gesetze: VersStG § 10 Abs 4, AO § 355, VersStG § 8 Abs 2

Versicherungssteuergesetz

Begriff des Anmeldungszeitraums i.S.d. § 10 Abs. 1 VersStG

Leitsatz

Laufender Anmeldungszeitraum im Sinne des § 10 Abs. 4 VersStG a.F. ist ein Anmeldungszeitraum, der jedenfalls nach Abschluss der Außenprüfung liegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1145 Nr. 13
UVR 2015 S. 299 Nr. 10
DAAAE-89452

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