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BAG Urteil v. - 7 AZR 1002/12

Gesetze: § 33 Abs 2 TVöD, § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG, § 33 Abs 2 S 3 TVöD, § 21 TzBfG, § 34 Abs 2 TVöD, Art 12 Abs 1 GG, § 33 Abs 4 TVöD

Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung - Benachteiligung

Leitsatz

Eine in einem Tarifvertrag geregelte auflösende Bedingung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller Erwerbsminderung endet, bewirkt keine Benachteiligung wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1268 Nr. 21
DB 2015 S. 7 Nr. 19
BAAAE-89551

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