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BAG Urteil v. - 2 AZR 163/14

Gesetze: § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 6 KSchG, § 7 KSchG, § 13 Abs 1 S 2 KSchG, § 256 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 314 Abs 2 BGB

Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

Leitsatz

Eine Kündigungsschutzklage wahrt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG auch für eine Folgekündigung, die vor dem oder zeitgleich mit dem Auflösungstermin der ersten Kündigung wirksam werden soll, jedenfalls dann, wenn der Kläger ihre Unwirksamkeit noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz explizit geltend macht und mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG erfasst.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1268 Nr. 21
DB 2015 S. 1355 Nr. 23
DB 2015 S. 7 Nr. 19
NJW 2015 S. 8 Nr. 22
FAAAE-89554

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