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BGH Urteil v. - 3 StR 162/13

Gesetze: § 338 Nr 1 StPO, § 54 Abs 1 GVG

Besetzungsrüge im Strafverfahren: Verhinderung des Schöffen in Fällen der Verlegung der Hauptverhandlung

Leitsatz

Bei Verlegung des ordentlichen Sitzungstages ist für die Entbindung des Hauptschöffen von der Dienstleistung seine Verhinderung am tatsächlichen Sitzungstag, nicht diejenige an dem als ordentlichen Sitzungstag bestimmten Tag maßgeblich.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 1604 Nr. 22
NJW 2014 S. 8 Nr. 18
wistra 2014 S. 97 Nr. 3
DAAAE-89572

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