Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IV ZR 161/14

Gesetze: § 2040 Abs 1 BGB, § 2366 BGB, § 2367 BGB

Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft

Leitsatz

Die Gutglaubensvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB setzen ein Verkehrsgeschäft voraus. Daran fehlt es bei Rechtsgeschäften innerhalb der Erbengemeinschaft (hier: Kündigung eines Darlehens durch einen im Erbschein ausgewiesenen Miterben gegenüber einem anderen Miterben).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DNotZ 2015 S. 629 Nr. 8
ErbBstg 2015 S. 142 Nr. 7
NJW 2015 S. 1881 Nr. 26
NJW 2015 S. 6 Nr. 19
ZAAAE-89611

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank