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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 Sa 238/14

Gesetze: BGB § 626 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 13.09.2013.

Fundstelle(n):
DAAAE-89692

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