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BFH Beschluss v. - X B 138/14

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 6

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Abzug von Beiträgen zu privaten Rentenversicherungen als Betriebsausgabe

Tatbestand

I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 2009 und 2010 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger erzielte u.a. als Versicherungsmakler Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 982 Nr. 7
BAAAE-89752

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