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BFH Beschluss v. - XI B 109/14

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Verfassungskonforme Gesetzesauslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG; Berücksichtigung eines behinderten Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG; Anforderung an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Vater des im Dezember 1988 geborenen Sohnes X. Aufgrund eines Unfalls, der sich nach Ende der Berufsausbildung des X zum Straßenbauer ereignet hat, ist X schwerbehindert (Grad der Behinderung: 50). Im Streitzeitraum (Januar bis Oktober 2012) bezog X eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1005 Nr. 7
VAAAE-89754

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