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BAG Beschluss v. - 1 ABR 45/13

Gesetze: § 95 Abs 3 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG

Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

Leitsatz

Die Beendigung des Einsatzes eines zur Arbeitsleistung gestellten Arbeitnehmers infolge der Kündigung des ihn betreffenden Personalüberlassungsvertrags durch den Einsatzarbeitgeber ist keine Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG. Sie unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats des Einsatzbetriebs nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:170215.B.1ABR45.13.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1267 Nr. 21
DB 2015 S. 1356 Nr. 23
DB 2015 S. 7 Nr. 20
JAAAE-89998

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