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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2195/14

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 101 SGG

Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Versagung von einstweiligem Rechtsschutz bei entsprechendem Anerkenntnis der Gegenseite begründet keinen "besonders schweren Nachteil" iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Anerkenntnis auch ohne Annahme durch Gegenseite bindend

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20141222.1bvr219514

Fundstelle(n):
SAAAE-90091

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