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BFH Beschluss v. - X B 4/15

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 32d Abs. 1, EStG § 32d Abs. 6, AO § 163, FGO § 96 Abs. 1

Keine Auswirkung der Sonderausgaben bei einer Einkommensteuer von 0 Euro; Rüge der Voreingenommenheit eines Richters

Leitsatz

Es ist nicht sachlich unbillig, wenn sich die für das letzte Jahr vor Einführung der Abgeltungsteuer (2008) festgesetzte Kirchensteuer im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für das erste Jahr nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht auswirkt, weil diejenigen Einkünfte, die nicht solche aus Kapitalvermögen sind, wegen ihrer Geringfügigkeit nicht zu einer Steuerfestsetzung führen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 952 Nr. 7
PAAAE-90160

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