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BFH Beschluss v. - V B 121/14

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, FGO § 74, FGO § 113 Abs.2 Satz 3, FGO § 128 Abs.1, FGO § 132, FGO § 135 Abs. 2, FGO § 143 Abs. 1

Verfahren über die Erhebung der festgesetzten Umsatzsteuer nicht vorgreiflich für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung; neuer Tatsachenvortrag im Beschwerdeverfahren

Tatbestand

I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Finanzgerichts (FG) vom 4. September 2014, mit dem es die Aussetzung des Klageverfahrens 6 K 3067/10 (geänderte Umsatzsteuerfestsetzung 1998) bis zur Entscheidung des Rechtsstreits 6 K 2648/12 (Abrechnungsbescheid) mangels Vorgreiflichkeit abgelehnt hat.

Fundstelle(n):
TAAAE-90163

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