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BFH Beschluss v. - VII B 167/14

Gesetze: FGO § 93 Abs. 3 Satz 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 91, FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, FGO § 155, ZPO § 227 Abs. 1. ZPO § 42

Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen hypertensiver Krise des nicht vertretenen Klägers; Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

Tatbestand

I. Die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Steuerberaterkammer) widerrief mit Bescheid vom 23. Oktober 2013 die Bestellung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) als Steuerberater und begründete dies mit einem Vermögensverfall i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 999 Nr. 7
NAAAE-90165

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