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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 SF 210/14 EK SO

Der Kläger begehrt eine Entschädigung aus Staatshaftungsrecht nach §§ 198 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Er macht die unangemessene Dauer des Gerichtsverfahrens S 28 SO 225/11 Sozialgericht (SG) Düsseldorf geltend.

Fundstelle(n):
QAAAE-90219

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